Ein wesentlicher Aspekt im Zusammenspiel von Risikomanagement und Controlling ist die Bestimmung der Risikotragfähigkeit. Risikotragfähigkeitskonzepte messen durch eine geeignete Kennzahl den Abstand der aktuellen Unternehmenssituation zu dem Punkt, den man als „bestandsgefährdende Entwicklung“ auffassen kann. Sie dienen damit der Erfüllung einer gesetzlich geforderten Kernaufgabe des Risikomanagements gemäß § 91 AktG, nämlich „bestandsgefährdende Entwicklungen“ früh zu erkennen. Im neuen IDW PS 981 zur freiwilligen Prüfung von Risikomanagementsystemen von März 2017 werden sie daher auch als Anforderung definiert. Darin wird die Formulierung einer Risikostrategie gefordert, die insb. Aussagen trifft zu
- Risikotragfähigkeit: maximales Risikoausmaß, welches das Unternehmen ohne Gefährdung seines Fortbestands tragen kann
- Risikotoleranz: maximal tolerierte Abweichung in Bezug auf die angestrebte Zielsetzung
- Risikoappetit: grundsätzliche Bereitschaft, zur Erreichung angestrebter Ziele und Wertsteigerungen damit verbundene Risiken einzugehen.
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