Innerhalb der dualen Finanzierung nehmen vor allem Krankenkassen als Finanzierer der Betriebskosten eine besondere Stellung gegenüber den Krankenhäusern bei den jährlichen Budgetverhandlungen ein. Sie stellen hohe Anforderungen an Qualitätsnachweise hinsichtlich einer qualitativ hochwertigen und gleichzeitig kostengünstigen Behandlung und prüfen, ob die gesetzliche Dokumentationspflicht eingehalten wird.
Die Abrechnung der erbrachten Leistung stellt sich jedoch als zunehmend schwierig dar, da bei der Prüfung der Abrechnungsfälle durch die Krankenkassen oder den MDK Kosten aufgrund mangelhafter Kodierung nicht erstattet werden. Außerdem kommt es durch den langwierigen Prüfungsprozess zur verspäteten Rechnungsstellung ebenso wie durch Schwierigkeiten bei der Kodierung in Krankenhäusern und durch eine lückenhafte Dokumentation der Patientenakte. Sowohl ausbleibende Erlöse als auch verspätete Zahlungseingänge können zu Liquiditätsengpässen führen, wodurch es für Krankenhäuser zunehmend schwieriger wird, ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
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