77 Prozent der Unternehmen verfügen über kein Risikomanagement für Geschäftsreisen und riskieren damit eine Verletzung ihrer gesetzlichen Fürsorgepflicht. Die wenigsten Unternehmen sind bei Geschäftsreisen auf Ereignisse wie Warnstreiks an deutschen Flughäfen, Demonstrationen in Spanien oder den Hurrikan Sandy in den USA vorbereitet: Gerade einmal 23 Prozent der Firmen verfügen über ein professionelles Risikomanagement, wenn sie ihre Mitarbeiter auf Reisen schicken. Zu diesem Ergebnis kommt die am 16. Januar 2013 durch den DRV ausgewertete Umfrage „Chefsache Business Travel“.
Damit werden vielfältige Möglichkeiten, die Mitarbeiter und sich selbst gegen Risiken auf Geschäftsreisen abzusichern, nicht oder nicht ausreichend genutzt. Solche Möglichkeiten reichen von der Unterstützung bei gestohlenen Papieren über einen jederzeit verfügbaren Ansprechpartner bis zum Auffinden einzelner Reisender in Krisen, so dass diese im Notfall kontaktiert werden können. Gerade kleinere Unternehmen machen von diesen Möglichkeiten jedoch nur selten Gebrauch. Laut DRV-Studie verfügen nicht einmal 20 Prozent der Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitern über ein professionelles Risikomanagement auf Geschäftsreisen. Bei großen Firmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten sind es mit 41 Prozent zwar doppelt so viele. Allerdings verfügt auch hier nur die Minderheit über entsprechende Notfallpläne.
Nach der Einschätzung von Stefan Vorndran, Vorsitzender des Ausschusses Business Travel des DRV, könnten über die Bereitstellung einer soliden Datenbasis und gezielt gesteuerte Informationen von einem professionellen Geschäftsreisebüro Unternehmen jederzeit wissen, wo sich ihre Mitarbeiter aufhalten und welche potenziellen oder bereits eingetretenen Gefahren es in diesen Gebieten gibt. Sie seien damit in der Lage, frühzeitig zu reagieren und z.B. die Route zu ändern oder die Geschäftsreise zu verschieben. Dabei sei ein Risikomanagement nicht nur bei Geschäftsreisen in Krisengebiete wie Libyen oder den arabischen Raum wichtig. Auch in Deutschland können überraschende Ereignisse den Ablauf der Geschäftsreise stören, so im Falle von Unwettern oder plötzlichen Warnstreiks.
Weitere Informationen: www.chefsache-businesstravel.de
Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
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