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Dokument Revision von Unternehmenskooperationen

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Revision von Unternehmenskooperationen

  • Dipl.-Betriebswirtin, Steuerberaterin Susanne Schneider

Kooperationen zwischen Unternehmen nehmen stark zu. In einer zunehmend dynamischeren Umwelt können selbst große Unternehmen kaum noch alle Aufgaben zur Erhaltung bzw. zum Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit eigenständig wahrnehmen. Neue Märkte können nicht mit dem erforderlichen Tempo bearbeitet werden, teilweise ist ein Zugang nur im Rahmen einer Zusammenarbeit mit inländischen Partnern möglich. Um erforderliche Technologien selber zu entwickeln, stehen häufig nicht das erforderliche Kapital und die geeigneten Mitarbeiter zu Verfügung. Noch kritischer ist oftmals die fehlende Zeit, insbesondere wenn Konkurrenten schon entsprechende Produkte anbieten. Teilweise sind auch die Risiken eines Scheiterns für ein einziges Unternehmen zu groß, nur eine Risikoaufteilung vermeidet existenzbedrohende Entwicklungen bei einem Scheitern des Projektes.

Mit der Zunahme entsprechender Zusammenarbeiten nehmen parallel die Risiken zu. Neben den Risiken, die auch bei einer selbstständigen Vorgehensweise auftreten würden, liegen zusätzliche Gefährdungen vor, welche primär mit der Besonderheit von Kooperationen zusammenhängen. Kooperationen dienen der Erreichung klar definierter Ziele, danach werden die Gemeinsamkeiten wieder beendet, teilweise besteht parallel Wettbewerb in anderen Geschäftsfeldern. Jeder Teilnehmer wird immer seinen eigenen Vorteil im Auge behalten, mithin handelt es sich um eine „Zweckgemeinschaft“, nicht eine „Liebeshochzeit“, auch wenn die vollmundigen Erklärungen zu Beginn des Zusammengehens manchmal andere Eindrücke wecken.

Im vorliegenden Beitrag wird Kooperation wie folgt definiert: In der Betriebswirtschaftslehre ist eine Kooperation die freiwillige Zusammenarbeit von Unternehmen, die rechtlich selbstständig bleiben. Die beteiligten Unternehmen geben somit aber einen Teil ihrer wirtschaftlichen Souveränität ab. Wenn eine Zusammenarbeit in einem Gemeinschaftsunternehmen, wie einem Joint Venture auch nicht unter diese Definition fällt, ergeben sich dennoch zahlreiche Überschneidungen, welche eine Berücksichtigung der in diesem Beitrag vorgestellten Handlungsweisen geboten erscheinen lassen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2006.03.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7814
Ausgabe / Jahr: 3 / 2006
Veröffentlicht: 2006-06-01

Seiten 104 - 108


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