Werden im Kreditbereich neue Geschäftstätigkeiten aufgenommen oder Prozesse und Verfahren neu strukturiert, wird die Interne Revision meist frühzeitig in die Neuentwicklung mit eingebunden. Auch im Kreditbereich initiieren Banken mit neuen Entwicklungen, neuen Projekten, wie etwa die Neukonzipierung/Veränderung der Risikosteuerungs- und Frühwarnsysteme, die Aufnahme neuer Geschäftsbereiche wie bspw. Finanzierungen von erneuerbaren Energien oder die Umsetzung von regulatorischen Anforderungen wie etwa der Erfordernisse zur Ermittlung der Risikoeinheit nach § 19 II Satz 6 KWG nutzen die Projektrevision bzw. Projektbegleitung.
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