Der von der Europäischen Kommission am 20.6.2019 veröffentlichte unverbindliche Nachtrag zur klimabezogenen Berichterstattung stellt ebenso wie die unverbindlichen Leitlinien eine Orientierungshilfe zur Erstellung eines nichtfinanziellen Berichts gem. Art. 19a der EU-Bilanzrichtlinie dar. Dieser Beitrag zeigt in Teil A die Inhalte des Nachtrags im Überblick auf, beleuchtet die beiden im Nachtrag behandelten grundlegenden Ausführungen zum Wesentlichkeitsverständnis wie auch zur Reichweite der nichtfinanziellen Risikoberichterstattung und hebt bestehende Unterschiede zu den Anforderungen der CSR-Richtlinie hervor. In Teil B, der im nächsten Heft erscheint, wird auf die empfohlenen Einzelangaben sowie auf die Auswirkungen des unverbindlichen Nachtrags zu klimabezogenen Angaben für die Corporate Governance eingegangen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2019.05.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-09-30 |
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