Allgemeinsprachlich wird das Wort „nachhaltig“ lediglich im Sinne von „nachdrücklich“, „intensiv“ oder „dauerhaft“ verwendet. Neben dieser allgemeinsprachlichen Benutzung hat der Begriff „Nachhaltigkeit“ eine gesellschaftliche Bedeutung. Dabei liegt ihm keine feste (Legal-)Definition zugrunde. Vielmehr gibt es eine Entstehungsgeschichte, aus der sich der Inhalt dieses facettenreichen Begriffs sukzessive herleiten lässt.
Der Nachhaltigkeitsbegriff selbst ist eine Entlehnung des juristischen Begriffs „naholden“ durch den sächsischen „Vice-Berg-Hauptmann“ Hans Carl von Carlowitz (1645–1714), der nach Lösungen für die Knappheit für das im damaligen Bergbau unverzichtbare Holz suchte. Er sah die Ursache der Knappheit in der falschen Bewirtschaftung der sächsischen Wälder und formulierte in seiner forstwirtschaftlichen Abhandlung „Sylvicultura oeconomica“ (1713) ein neues Bewirtschaftungsprinzips: „Wird derhalben die größte Kunst/Wissenschaft/Fleiß und Einrichtung hiesiger Lande darinnen beruhen / wie eine sothane Conservation und Anbau des Holtzes anzustellen / daß es eine continuierliche beständige und nachhaltende Nutzung gebe / weiln es eine unentberliche Sache ist / ohne welche das Land in seinem Esse nicht bleiben mag.“ Durch eine vernunftmäßige Einrichtung des Forstbetriebes sollen den Bürgern und den Nachkommen Nahrung und Unterhalt gesichert werden. In der Summe kommt von Carlowitz modernen Nachhaltigkeitsdefinitionen sehr nahe: „Nachhaltigkeit“ als die Bewahrung nachwachsender Naturgüter, um die Bedürfnisse der jetzigen und kommenden Generationen permanent befriedigen zu können.
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