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Sorgfaltspflichten  
31.08.2021

Lieferkettengesetz: Weiterführende Informationen veröffentlicht

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern / ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
Die Anforderungen des Lieferkettengesetzes sind international anschlussfähig (Foto: ake1150/stock.adobe.com)
Um das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten besser zu verstehen, gibt es jetzt Erklärvideos.

Das am 22.7.2021 verkündete Sorgfaltspflichtengesetz – vor allem als Lieferkettengesetz bekannt – soll der Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage dienen, indem es Anforderungen an ein verantwortliches Management von Lieferketten für bestimmte Unternehmen festlegt. Unternehmen erhalten einen gesetzlichen Rahmen zur Erfüllung von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten. Die Anforderungen sind international anschlussfähig und orientieren sich am Sorgfaltsstandard (Due Diligence Standard) der UN-Leitprinzipien, auf dem der Nationale Aktionsplan basiert.

Lediglich Bemühenspflicht, weder Erfolgspflicht noch Garantiehaftung

Im Zusammenhang mit dem Gesetz sind auch behördliche Durchsetzungsmechanismen vorgesehen. Die für die Kontrolle und Durchsetzung der Einhaltung der Sorgfaltspflichten zuständige Behörde wird benannt und mit Eingriffsbefugnissen ausgestattet. Das Gesetz begründet eine Bemühenspflicht, aber weder eine Erfolgspflicht noch eine Garantiehaftung. Das Sorgfaltspflichtengesetz soll an eine künftige europäische Regelung angepasst werden – mit dem Ziel, Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen zu verhindern.

Bundesarbeitsministerium veröffentlicht englischsprachige Informationen

Zum Gesetz hat das Bundesarbeitsministerium jetzt eine englische Übersetzung und zwei Erklärvideos veröffentlicht. Den Gesetzestext und alle englischsprachigen Informationen dazu finden Sie unter csr-in-deutschland.de, die Erklärungen zu den einzuhaltenden Regeln sind hier verfügbar.

Weitere Informationen zum Lieferkettengesetz und Umsetzungshilfen finden Sie auch unter wirtschaft-menschenrechte.de.

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