Der gegenwärtige IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“ (employee benefits) hat sich aus zwei Vorgängerstandards entwickelt. Während in den älteren Fassungen die betriebliche Altersversorgung den inhaltlichen Schwerpunkt bildete, umfasst der Regelungsinhalt von IAS 19 in seiner derzeitigen Fassung Leistungen aller Art an Arbeitnehmer. Der im Folgenden dargestellte IAS 19 (2011) wurde am 16.06.2011 vom IASB verabschiedet und am 05.06.2012 von der EU-Kommission in europäisches Recht übernommen. IAS 19 (2011) ist gem. IAS 19.172 verpflichtend für ab dem 01.01.2013 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden.
Leistungen an Arbeitnehmer beinhalten (IAS 19.5 und 19.8):
– Kurzfristig fällige Leistungen, z.B. Löhne und Gehälter;
– Langfristige Leistungen, die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig werden. Hierzu zählen z.B. alle Arten der betrieblichen Altersversorgung;
– Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer wie z.B. Jubiläumszahlungen, Versorgungsleistungen bei Erwerbsunfähigkeit;
– Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Den inhaltlichen Schwerpunkt des IAS 19 bildet nach wie vor die Behandlung von Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung.
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