Personengesellschaften werden in Deutschland transparent besteuert. Ihr Gewinn bzw. Verlust wird additiv in zwei Stufen ermittelt und den Gesellschaftern unmittelbar zugerechnet. Dabei sind auch gesellschafterbezogene Effekte aus etwaigen Ergänzungs- oder Sonderbilanzen zu berücksichtigen.
IAS 12 enthält keine expliziten Regelungen zur Bilanzierung latenter Steuern bei transparent besteuerten Gesellschaften. Es gelten die allgemeinen Grundsätze, wonach temporäre Differenzen zwischen IFRS-Buchwert und Steuerwert zu latenten Steuern führen können. Der Steuerwert wird dabei durch die Besonderheiten des deutschen Steuerrechts beeinflusst. Während Ergänzungsbilanzen den Steuerwert beeinflussen und zu latenten Steuern führen können, sind die Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens regelmäßig bei der Ermittlung temporärer Differenzen nicht zu berücksichtigen.
Personengesellschaften unterliegen selbst lediglich der Gewerbesteuer. Folglich können auch latente Steuern auf der Ebene der Gesellschaft lediglich in Höhe der Gewerbesteuereffekte aus temporären Differenzen und Verlustvorträgen gebildet werden. Ist eine Kapitalgesellschaft Gesellschafterin einer Personengesellschaft, erfolgt die Bilanzierung der latenten Körperschaftsteuereffekte, die sich aus der Beteiligung an der Personengesellschaft ergeben, auf Gesellschafterebene. Soweit dagegen natürliche Personen beteiligt sind, werden latente Einkommensteuereffekte nicht bilanziert.
Neben temporären Differenzen, die ihre Ursache in der Gesamthandsbilanz der Personengesellschaft (einschließlich Ergänzungsbilanzen) haben (Inside Basis Differences), können auch Differenzen zwischen dem IFRS-Beteiligungsbuchwert und dem steuerlichen Beteiligungsansatz auf Gesellschafterebene auftreten (Outside Basis Differences). Ursachen können die steuerlich stets phasengleiche Verbuchung von Gewinnen und Verlusten sowie etwaige Abschreibungen auf die Beteiligung in der IFRS-Bilanz sein.
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