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21.07.2020

Künstliche Intelligenz – Rechte und Strafen für Roboter?

Plädoyer für eine Regulierung künstlicher Intelligenz jenseits ihrer reinen Anwendung. Von Karsten Gaede. Nomos, April 2019, Schriftenreihe Robotik und Recht, Band 18, 96 Seiten, 29 Euro, ISBN 978-3-8487-5880-7.
Die Antrittsvorlesung von Karsten Gaede an der Buccerius Law School, die in diesem Band erweitert und abgerundet abgedruckt wird, widmet sich einem unkonventionellen Thema: Kann Künstliche Intelligenz (KI) Rechtsträger sein? Kann KI Träger moralischer Rechte sein?

Im ersten Teil des Buches wird ein Abriss des aktuellen Stands der KI gegeben. Anknüpfungspunkt ist der Androide Data aus der Science-Fiction Serie Star Trek. Er lernt wie ein Mensch und kann über einen Zusatzchip Gefühle empfinden. Dies ist nicht das reale Bild der KI zu Beginn des 21. Jahrhunderts. Wir bezeichnen alles als KI, wo menschliche Intelligenz durch Computer nachgeahmt wird. Kern dieser Technik ist, dass Computer ihre Umwelt wahrnehmen und aufgrund ihrer Wahrnehmung Handlungen ausführen. Diese KI empfindet aber noch keine Gefühle. All dies zielt auf schwache KI ab, also auf das Imitieren von menschlichen Fähigkeiten. Die Entwicklung beziehungsweise Übertragung des menschlichen Bewusstseins auf Maschinen ist noch nicht so weit, sie ist aber vorstellbar und kann nicht mehr als reine Spinnerei abgetan werden. So können Kampfroboter auf eine Art und Weise trainiert werden, dass sie sich selbst schützen, oder Pflegeroboter können Empathie und Emotionen lernen.

Gaede leitet zunächst die Begründung für die Menschenrechte ab. Dies tut er auf Basis der Moralphilosophie von Kant: Der Mensch ist ein vernunftbegabtes Wesen. Der Mensch erhält daher das Recht, seine Umwelt zu gestalten, solange er dabei nicht die Rechte von anderen beschneidet. Dies unterscheidet ihn von Tieren, die nicht das Empfinden des Gegenübers erkennen und in ihren Handlungen berücksichtigen können. Roboter erfüllen diese Anforderungen dann nicht mehr, wenn sie Bewusstsein und starke Intelligenz entwickeln. Dann wären die von dem Science-Fiction Autor Isaac Asimov in den 1940er-Jahren entwickelten Regeln für Roboter, die die vollständige, bis zur Zerstörung reichende Unterwerfung der Maschine unter die Menschen verlangten, nicht mehr anwendbar. Gaede zitiert Kant, der in seinen Schriften davon ausging, dass vernunftbegabte Menschen auch andere Ausprägungen als menschliche annehmen könnten. Er kommt zu dem Schluss, dass die Einheit von Emotionen und Vernunft ein neuer Faktor sein muss, der das Recht auf Recht bestimmt – um KI das Recht zu verwehren. Aber auch das ist keine Garantie, da auch die Emotionalität im Rahmen des Embodiment erforscht wird. Am Ende kommt Gaede zu dem Schluss, dass man KI, die andere Subjekte erkennen und respektieren können, Speziesrechte nicht verweigern darf. Sie sollten also den Status als Rechtssubjekte bekommen.

Im dritten Teil diskutiert der Autor dann, inwiefern es sinnvoll ist, KI zu bestrafen. KI kann in dem oben genannten Sinne schuldig sein. Dies schließt aber die Strafe für Fehlprogrammierungen etc. aus. Hier wäre der Programmierer zu bestrafen, nicht der Roboter. Fahrlässigkeit und Vorsatz müssten geprüft werden, und konsequent zu Ende gedacht, muss KI auch eine Rolle in der Gerichtsbarkeit erhalten, damit sie nicht unrepräsentiert bleibt.

Auch wenn starke KI noch nicht absehbar ist, wissen wir doch, dass an diesem Thema geforscht wird. Gaede plädiert inständig dafür, dass das Recht darauf reagiert. Die Gefahren sind sonst zu groß, dass es Regelungslücken gibt, die zu groß und bedeutend sind, als dass man sie erst füllen kann, wenn sich die Situation ergibt. Dies gilt insbesondere, so der Autor, da man nicht weiß, wie der tatsächliche Stand der KI-Forschung weltweit ist. Dies erfordert eine frühzeitige Diskussion, auch weil es ohne eine internationale Koordination des Rechtsrahmens nicht geht.

Ein intelligentes kleines Buch, das viel Nachdenkenswertes und Interessantes für Juristen und Nicht-Juristen bietet. Ich wünsche dem Buch eine weite Verbreitung. Insbesondere wünsche ich mir, dass Politiker, die sich mit der Regulierung von KI befassen, mit den Thesen des Buches auseinandersetzen. Dies wird bei der Gestaltung einer besseren Regulierung der KI helfen.

Prof. Dr. Stefan Behringer, Hochschule Luzern

Quelle: ZRFC Risk, Fraud & Compliance Heft 3/2020
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