– Üblich ist die indirekte Ermittlung der Ein- und Auszahlungen aus den Daten der Konzernbilanz und der Konzerngewinn- und Verlustrechnung.
– Unternehmenserwerbe und -veräußerungen sind mit dem Nettozahlungsmittelabfluss/-zufluss im Cashflow aus Investitionstätigkeit zu erfassen.
– Quotal konsolidierte Unternehmen sind mit ihren anteiligen Zahlungsmitteln, Zahlungsmitteläquivalenten, Ein- und Auszahlungen zu berücksichtigen.
– Ein- und Auszahlungen mit assoziierten Unternehmen beschränken sich auf erhaltene Dividenden und andere Ausschüttungen, Kapitaleinzahlungen und Darlehensgewährungen.
– Bei Konsolidierung der Kapitalflussrechnungen der Tochtergesellschaften kann die Fremdwährungsumrechnung mit Durchschnittskursen erfolgen, wenn keine starken Kursschwankungen vorliegen.
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