Die Ergebnisse der empirischen Auswertung bezüglich der Klassifizierung und bilanziellen Abbildung von Joint Operations lieferten eine wesentliche Erkenntnis: Aus den Abschlüssen der betrachteten Gesellschaften lässt sich – basierend auf den häufig heterogenen Formulierungen – nur sehr eingeschränkt ein stringentes und einheitliches Konzept zur Klassifizierung und Bilanzierung von Joint Operations ableiten. Diese Erkenntnis stützend sei auf die jüngste Äußerung von Thormann, Vizepräsidentin der DPR verwiesen, die im Rahmen der von der DPR vorgenommenen Überprüfung der Halbjahresfinanzberichte 2015 feststelle, dass die neuen Rechnungslegungsmethoden zur Konsolidierung – und damit auch die Rechnungslegungsmethoden des IFRS 11 – „nur unzureichend dargelegt wurden“.
In einer Mehrzahl der Fälle wird dem Bilanzadressaten aus den bereitgestellten Informationen nicht klar, auf welcher konzeptionellen Grundlage die Rechte an den Vermögenswerten und Verpflichtungen für die Schulden bestimmt wurden, um die Gesellschaft fortan als Joint Operation zu klassifizieren. Ein analoges Bild ergibt sich zu den bereitgestellten Informationen im Kontext einer bilanziellen Abbildung von Joint Operations. Lediglich der aus IAS 31 bekannte Begriff der quotalen Einbeziehung wird anscheinend bewusst vermieden. Das Ziel der IFRS-Rechnungslegung, ihren Adressaten entscheidungsnützliche Informationen bereitzustellen, mit deren Hilfe sie ihre Entscheidungen bestätigen oder revidieren können, ist demnach zumindest eingeschränkt. Erfolgte nach IAS 31 im Zuge der optional anzuwendenden Quotenkonsolidierung eine Übernahme der Vermögenswerte und Schulden sowie Aufwendungen und Erträge in aller Regel auf Basis des Kapitalanteils, so erscheint es nunmehr unklar, auf welcher konzeptionellen Grundlage die bilanzielle Abbildung einer Joint Operation erfolgte. Wenn diese Tatsache bereits aus den Abschlüssen der Gesellschaften resultiert, welche europaweit die höchsten Transparenzstandards besitzen, so dürfte diese Erkenntnis noch evidenter für die anderen, gemäß der endorsed IFRS bilanzierenden Gesellschaften werden. Diese Ausführungen stützend sei auf das wissenschaftliche Schrifttum verwiesen, das sich noch nicht auf eine einheitliche und konzeptionell überzeugende Vorgehensweise für die Klassifizierung und bilanzielle Abbildung einer Joint Operation einigen konnte.
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