Keine Woche nach Verkündung des „Ersten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte“ vom 30. Juni 2016 (nachfolgend: „1. FiMa- NoG“) ist im kapitalmarkt(straf)rechtlichen Schrifttum eine kontroverse Diskussion um die Frage ausgebrochen, ob aufgrund des zeitlichen Auseinanderfallens des Inkrafttreten des 1. FiMaNoG am 02.07.2016 und der Anwendbarkeit der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.04.2014 (nachfolgend: „MAR“) am 3. Juli 2016 eine 24-stündige Ahndungslücke entstanden ist. Die wohl herrschende Auffassung bejaht dies. Wegen des in § 2 Abs. 3 StGB geregelten Meistbegünstigungsprinzips (lex mitior-Grundsatz) seien ihr zufolge zudem sämtliche Verstöße gegen die §§ 38, 39 WpHG a.F., die vor dem 2. Juli 2016 begangen worden waren und über die bis zu diesem Tag nicht rechts- bzw. bestandskräftig entschieden worden sind, sanktionslos.
Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
ISSN: | 2193-9950 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-05-02 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: