Der Wert einer Zahlung entspricht dem heutigen sicheren Gegenwert künftiger, unsicherer Zahlungen. Der Unternehmenswert ist damit der sichere Gegenwert der
Zahlungen (Ausschüttungen) eines Unternehmens an den/die Anteilseigner. Dieser Wert hängt ab von dem erwarteten Niveau (Mittelwert) der unsicheren Zahlungen
und den möglichen Abweichungen von diesem erwarteten Niveau (Risiken). Dabei gibt es kaum etwas, was den Unternehmenswert so stark schmälern kann, wie künftige Insolvenzrisiken. Denn der Eintritt einer unerwarteten, also nicht im Vorhinein sorgfältig vorbereiteten Insolvenz führt mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Beendigung der Unternehmenstätigkeit, zur Verwertung des Vermögens im Rahmen eines Insolvenzverfahrens und damit zum abrupten Abbruch des Zahlungsstromes an den Eigenkapitalgeber. Daher verändern Planszenarien, die in der Insolvenz münden, das erwartete Niveau (Mittelwert) stark und beeinflussen auch die künftige Schwankungsbreite um diesen Mittelwert, also erhöhen oder senken auch den Risikoumfang. Die Autoren verwenden die Begriffe „Ausfallwahrscheinlichkeit“ und „Insolvenzwahrscheinlichkeit“ in diesem Beitrag synonym. Diese Vereinfachung erscheint auch für die meisten Fälle einer Ex-ante-Beurteilung künftiger Insolvenzrisiken als angebracht und vertretbar. Dies ist jedoch naturgemäß anhand der konkreten Umstände jedes Einzelfalls individuell zu beurteilen.
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