Forensische Gutachten müssen gerichtsfest sein. Sie unterscheiden sich damit in der Regel von Einschätzungen, reinen Sachverhaltsdarstellungen oder auch Jahresabschlussberichten.
In der Regel werden vom Gericht bestellte und vereidigte Sachverständige mit einer solchen Bericht- oder Gutachtenerstellung beauftragt. Für unternehmenseigene Ermittlungen adaptieren wir die Anforderungen an derartige Gutachten, um sie in die Unternehmenswelt zu transportieren, ohne dass ein Gericht der Auftraggeber – und damit auch Berichtsempfänger – der Ausführungen sein wird.
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