Im Rahmen der Lageberichterstattung hat das Unternehmen nach DRS 20.36 zunächst sein Geschäftsmodell in den wesentlichen Grundzügen darzustellen. Diese Ausführungen sind mit quantitativen Angaben zu stützen, sofern diese für die Adressaten wesentlich sind. Die Offenlegung zum Geschäftsmodell bildet den Ausgangspunkt für die weiteren Ausführungen im Konzernlagebericht zur Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs und der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens. Insbesondere dienen diese Informationen dazu, den Adressaten grundlegende Anhaltspunkte über die strategischen Möglichkeiten und künftigen Erfolgsaussichten des Unternehmens zu verschaffen. Auf Grundlage der Ausführungen zum Geschäftsmodell des Unternehmens sollen die Lageberichtsadressaten ein Verständnis über das berichtende Unternehmen und einen Einblick über dessen Umfeld bekommen. Hierzu gehören neben der Darstellung des eigentlichen Geschäftsmodells auch Informationen über die relevanten Märkte, Produkte oder Dienstleistungen sowie Organisations-, Vertriebs- und andere Strukturen. Von besonderem Interesse dürften hierbei auch Ausführungen zu Positionen des Unternehmens im Wettbewerb sein. Schließlich bilden die Ausführungen über das Geschäftsmodell des Unternehmens für die Adressaten der Berichterstattung mitunter eine Informationsgrundlage zur Beurteilung der künftigen Entwicklung des Unternehmens mit seinen wesentlichen Chancen und Risiken. Eine entsprechende Anwendung für den Lagebericht nach § 289 HGB wird über DRS 20.2 empfohlen.
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