Die Welt der Web-Analysten ist in Aufruhr. Nicht so sehr wegen der Entscheidungen der Datenschutzbehörden in Österreich und Frankreich, die den Einsatz von Google Analytics für unzulässig erklärt haben. Für Aufregung unter den Verantwortlichen für das Website-Tracking sorgt die Ankündigung von Google, ab dem 1. Juli 2023 die bisherige Version von Google Analytics nicht mehr zu unterstützen und nur noch Google Analytics 4 anzubieten. Der folgende Beitrag wirft einen datenschutzrechtlichen Blick auf die neue Analytics Version und die praktischen Probleme im Umgang damit.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2022.04.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-06-24 |
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