Die Europäische Kohäsionspolitik wird im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung gemeinsam zwischen der Europäische Kommission (EU-Kommission, Kommission) und den Mitgliedstaaten umgesetzt. In diesem Mehr-Ebenen-Governance-System kommt den nationalen Prüfbehörden eine Schlüsselrolle in der Sicherstellung der Recht- und Ordnungsmäßigkeit der kohäsionspolitischen Ausgaben zu. Diese Prüfeinheiten müssen von den programmumsetzenden Stellen funktionell unabhängig sein. Dieser Beitrag beleuchtet die rechtlichen Vorgaben zur Unabhängigkeit der Prüfbehörden und geht der Frage nach, inwiefern diese Vorgaben geeignet sind auch eine tatsächliche Unabhängigkeit und damit eine objektive und unparteiische Prüfungsarbeit im Sinne des EU-Haushalts sicherzustellen. In einem Folgebeitrag wird die organisatorische Struktur der deutschen Prüfbehörden analysiert und untersucht, ob die tatsächliche Unabhängigkeit der Prüfbehörden mit den bei den operationellen Programmen identifizierten Problemen korreliert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2021.04.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-07-27 |
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