Das Besondere an Familienunternehmen ist ihre Anteilseignerstruktur. Da die Eigentümer zugleich Mitglieder der Unternehmerfamilie sind, vermischen sich oft die familiären Beziehungen mit den unternehmerischen Zielen. Dieses Beziehungs- und Spannungsgeflecht zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern – der Familie – birgt die Gefahr unkalkulierbarer Liquiditätsabflüsse, etwa aufgrund von Entnahmen der Gesellschafter, dem Ausscheiden von Gesellschaftern (Abfindungen), Scheidungen (Entnahmen zur Zahlung von Zugewinnausgleichsansprüchen) oder Erbfällen (Erbschaftsteuer). Für non-family-owned Gesellschaften sind diese Gefahren eher untypisch. Auch bei der Außenfinanzierung unterscheiden sich Familienunternehmen signifikant von non-family-owned Firmen. Der Hauptgrund: Weil die Eigentümerfamilie häufig das Unternehmen langfristig im Besitz und unter eigener Kontrolle halten möchte, verzichtet sie meist auf zahlreiche Möglichkeiten der Außenfinanzierung, wie etwa einen Börsengang oder die Aufnahme von Beteiligungsgesellschaften oder Mezzanine-Kapital. Da Familienunternehmen in aller Regel in der Rechtsform der Personengesellschaft geführt werden, wird im Folgenden in erster Linie die Finanzierung von Familienpersonengesellschaften behandelt.
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