Mit dem Bilanzkontrollgesetz vom 20. Dezember 2004 wurde auch in Deutschland ein internationalen Vorbildern nachempfundenes zweistufiges „Enforcement-Verfahren“ eingeführt. Es sieht eine unabhängige Kontrolle der Richtigkeit von Abschlüssen jener Unternehmen vor, deren Wertpapiere an einer deutschen Börse (amtlicher und geregelter Markt) zum Handel zugelassen sind.
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