Zentrale Ziele einer jeden Kommune sind die Gemeinwohlförderung und die Generationengerechtigkeit. Beide bilden den Ausgangspunkt für die kommunale Verwaltungssteuerung. Für die Zielerfüllung werden von der Kommune öffentliche Aufgaben wahrgenommen. Dies sind sowohl die von Bund und Land auf sie übertragenen Pflichtaufgaben, als auch die freiwilligen Aufgaben, die eine Kommune nach eigenem Ermessen und nach ihren finanziellen Möglichkeiten erfüllt. Die Wahrnehmung der Aufgaben hat gemäß der haushaltsrechtlichen Vorschriften in den Gemeindeordnungen wirtschaftlich, effizient und sparsam zu erfolgen. Ziel einer jeden Kommune ist es, ihre Aufgaben effektiv und effizient zu erfüllen. Zum einen, um ihren öffentlichen Auftrag zu erfüllen und gemäß der haushaltswirtschaftlichen Vorgaben zu handeln. Zum anderen, um ihre Leistungsfähigkeit zu erhöhen und sich finanziellen Spielraum für die Wahrnehmung freiwilliger Aufgaben zu verschaffen.
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