Ziel der Änderungen ist, den Bankensektor künftig krisenfester zu machen. Geplant sind u.a. eine bessere Qualität der Eigenkapitalbasis sowie die Einführung einer maximalen Verschuldungsquote. Öffentliche Konsultation gestartet.
Die von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen der Eigenkapitalvorschriften (CRD IV) basieren auf den Vereinbarungen de Staats- und Regierungschefs im Rahmen der G20-Gipfel im vergangenen Jahr. Sie zielen auf sieben Bereiche ab:
Liquiditätsstandards, bessere Transparenz und Qualität der Eigenkapitalbasis, Eigen- / Fremdkapitalverhältnis, schärfere Anforderungen bei Gegenparteiausfallrisiko, antizyklische Maßnahmen, systemrelevante Finanzinstitute, einheitliches Regelwerk für Banken
Die Konsultation läuft bis 16. April 2010. Die Ergebnisse sollen in einen Rechtsetzungsvorschlag einfließen, den die Kommission in der zweiten Jahreshälfte 2010 einbringen will.
Weitere Informationen: Europäische Kommission
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