Im Allgemeinen regelt das Außenwirtschaftsrecht den grenzüberschreitenden Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Zahlungsverkehr der Bundesrepublik Deutschland. Oberstes Ziel ist dabei die Sicherung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit unter besonderer Berücksichtigung der sicherheits-, außen-, wirtschafts- und handelspolitischen Belange. Als Abweichung vom Prinzip des freien Außenwirtschaftsverkehrs (§ 1 Abs. 1 S. 1 AWG), sind daher diejenigen Vorschriften für das Außenwirtschaftsrecht von besonderer Bedeutung, die Verbote und Genehmigungspflichten oder -vorbehalte für den Warenverkehr aus Gründen eines übergeordneten staatlichen Interesses statuieren (§§ 4 ff. AWG). Die herausgehobene Stellung ebendieser Bestimmungen wird auch dadurch deutlich, dass ihre Missachtung, neben sonstigen Folgen wie z. B. dem Widerruf bestehender Genehmigungen oder dem Ausschluss aus zukünftigen Vergabeverfahren, auch in Gestalt der §§ 17 ff. AWG gewichtige strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.
Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
ISSN: | 2193-9950 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-06-01 |
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