Die Folgebewertung des derivativen Geschäfts- oder Firmenwerts (Goodwill) wird seit Inkrafttreten des Impairment Only Approaches (IOA) nach IAS 36 mit weitreichenden rechnungslegungspolitischen Ermessens- und Gestaltungsspielräumen in Verbindung gebracht. Unstrittig ist, dass die einzelnen Corporate-Governance-Instanzen, z. B. Aufsichtsräte und Abschlussprüfer, einen zentralen Einfluss auf das Goodwill Accounting nehmen. Der vorliegende Beitrag stellt zunächst zentrale rechnungslegungspolitische Freiheitsgrade bei der Bestimmung des Goodwill Impairments nach IAS 36 vor und verdeutlicht anschließend, inwiefern die aktuellen Reformpläne des IASB eine Änderung der Bilanzierung de lege lata vorsehen. Außerdem wird ein Überblick über die empirischen Befunde zum Einfluss von unterschiedlichen Corporate-Governance-Variablen auf die Wertrelevanz von Goodwill Impairments zur Rechnungslegungspolitik und zur Ausweispolitik im Anhang gegeben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2020.06.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-11-07 |
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