Spätestens mit der Veröffentlichung der Arbeitsergebnisse des Trilogs vom 15. Dezember 2015 ist absehbar, mit welchen Regelungsinhalten die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) das geltende Datenschutzrecht in naher Zukunft ablösen wird. Das vorläufige Ende des Prozesses einer einheitlichen europäischen Datenschutzreform auf Ebene der EU-Gesetzgebung fällt zusammen mit einer zunehmenden, öffentlich wahrnehmbaren Auseinandersetzung zur Digitalisierung und Vernetzung sämtlicher Lebensbereiche. Unter Schlagworten wie Industrie 4.0, Internet der Dinge, Smart Car und Connected Car werden sogenannte Strategie- und Prinzipienpapiere veröffentlicht und Diskussionen betrieben, die sich dem zukünftigen Umgang mit Daten in einer vollends vernetzten Welt widmen. Die Datenschutzverordnung – das ist absehbar – hinkt dem hinterher. Bei aller Kritik an der Verordnung hält diese jedoch auch rechtliche Instrumente bereit, die sich bisher im deutschen Datenschutzrecht so nicht fanden. Hierzu gehört das Recht auf Datenübertragbarkeit, welches etwa im Zusammenhang mit der Frage nach der Datenhoheit im vernetzten Fahrzeug Lösungsansätze mit sich bringt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2016.02.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-03-03 |
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