Das Landgericht Hamburg hatte in der vorliegenden Entscheidung über die Zulässigkeit der Durchsicht von Unterlagen nach § 110 StPO zu entscheiden und musste sich dabei mit den Voraussetzungen der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei und den Anforderungen an die Beschlagnahmefähigkeit anwaltlicher Unterlagen auseinandersetzen. Es stellt in der Entscheidung fest, dass an die Durchsuchung von Rechtsanwaltskanzleien spezifische und strengere Anforderungen zu stellen sind als an Durchsuchungen bei sonstigen Dritten im Sinne des § 103 Abs. 1 S. 1 StPO. Eine rechtmäßige Durchsuchung bei Rechtsanwälten setzt eine besonders sorgfältige Prüfung voraus; insbesondere muss ein konkreter Auffindeverdacht im Hinblick auf beschlagnahmefähige Unterlagen vorliegen. Bestehen diese positiven Anhaltspunkte nicht, ist die Durchsuchung rechtswidrig.
Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
ISSN: | 2193-9950 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2024-04-05 |
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