Gleichsam als Strandlektüre veröffentlichte die alte Europäische Kommission als eine der letzten Amtshandlungen Ende Juli dieses Jahres ihren zweiten Bericht über die Evaluation der DSGVO. Der erste dieser gesetzlich vorgeschriebenen Berichte „zur Bewertung und Überprüfung“ der Verordnung war 2020 vorgelegt worden. Bereits damals, zwei Jahre nach dem Anwendungsbeginn des harmonisierten europäischen Datenschutzrechts, hatte sich die Kommission auf den Kern ihres Prüfauftrages aus Artikel 97 Absatz 2 konzentriert, wonach vor allem die Regelungen zu internationalen Datentransfers und die zu Kohärenzverfahren zu betrachten sind. Sowohl damals als auch heute, in der neuerlichen Evaluationsrunde, war und ist die Kommission natürlich frei darin, sich auch zu weiteren Aspekten des einst von ihr auf den Weg gebrachten Datenschutzrechts zu äußern.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2024.05.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-08-30 |
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