Der vorliegende Artikel beschreibt, wie mit Hilfe des von Frank Benford und Simon Newcomb formulierten Gesetzes, des so genannten „Benford’s Law“, einem zahlentheoretischen Phänomen und Diagnoseverfahren, Unregelmäßigkeiten in Massendaten (z. B. Bilanzen, Inventurlisten, Steuererklärungen, umfangreichem statistischen Tabellenmaterial mit Regressionskoeffizienten, Marktforschungsdaten usw.) nachgewiesen werden können. Grundlegend für die Ergebnisse Benfords und Newcombs war die empirisch festzustellende Beobachtung, dass die Anfangsziffern von Zahlen nicht mit identischer Wahrscheinlichkeiten verteilt sind. So kommt die Ziffer 1 mit einer Wahrscheinlichkeit von 30,6 % deutlich häufiger als die Ziffer 2 (18,5 %) an der ersten Stelle einer Zahl innerhalb einer größeren Grundgesamtheit vor. Diese ist wiederum häufiger als die 3 an der ersten Stelle einer Zahl zu finden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2007.01.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7814 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-02-01 |
Seiten 26 - 33
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