Unternehmen, aus denen heraus Straftaten begangen werden, können nach derzeitiger Rechtslage in Deutschland zwar mit einer Geldbuße belegt werden – bestraft werden können sie hingegen nicht. Die Parteien der Großen Koalition haben nun in ihrem am 14. März 2018 unterzeichneten Koalitionsvertrag zur Bildung der Bundesregierung für die 19. Legislaturperiode festgehalten, dass sie sicherstellen wollen, dass „Wirtschaftskriminalität wirksam verfolgt und angemessen geahndet wird.“ In diesem Zusammenhang wird angekündigt: „Deshalb regeln wir das Sanktionsrecht für Unternehmen neu.“ Die so formulierten Absichten müssen im Kontext der seit mehreren Jahren intensiv geführten Diskussion um die „richtige“ Ausgestaltung des Unternehmenssanktionsrechts in Deutschland interpretiert werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2018.04.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-07-25 |
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