Die Internationale Handelskammer (ICC) hat neue Mediations-Regeln vorgestellt, die zum 1. Januar 2014 in Kraft treten und bei der gütlichen Einigung von Wirtschaftsstreitigkeiten zum Einsatz kommen.
Die „ICC Mediations-Regeln“, die neben zahlreichen anderen Sprachen auch auf Deutsch vorliegen, werden die “ICC ADR-Regeln“ ersetzen, die seit 2001 weltweit Anwendung finden. Die neuen Mediations-Regeln entsprechen moderner Praxis und enthalten klar definierte Verfahrensmaßstäbe. Zugleich lassen sie den Parteien Spielräume für die Gestaltung des Verfahrens im Einzelnen.
Ziel des Mediationsverfahrens ist die gütliche Einigung bei Wirtschaftsstreitigkeiten. Im Unterschied zu Schiedsverfahren, die mit einem von den Schiedsrichtern verfassten, rechtlich bindenden Schiedsspruch enden, bleibt die Entscheidung über das Ergebnis des Verfahrens in einer Mediation alleine in den Händen der Parteien. Da der Mediator nicht die Macht hat, eine für die Parteien bindende Entscheidung herbeizuführen, hilft er den Parteien dabei, eine für sie akzeptable Lösung zu finden. Kommen die Parteien zu einer solchen Lösung, wird diese in einem bindenden Vergleichsvertrag festgehalten. Von Unternehmen wird der Weg einer außergerichtlichen Einigung von Streitfällen zunehmend in Anspruch genommen, unter anderem, um Reputationsschäden und hohe Kosten zu vermeiden, aber auch die Corporate
Governance zu stärken.
Die neuen Mediations-Regeln wurden von über 90 Spezialisten aus 29 Ländern erarbeitet, darunter Nutzer von Mediationsverfahren in Unternehmen, Mediatoren und andere Rechtsexperten aus dem Bereich der Streitbelegung. Die Regeln werden ergänzt durch einen Leitfaden, der weitere Hinweise zum Umgang mit Mediationsverfahren gibt.
Die ICC Mediations-Regeln können hier in verschiedenen Sprachen abgerufen werden.
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