COMPLIANCEdigital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Home
    • Nachrichten
    • Top Themen
    • Rechtsprechung
    • Neu auf
  • Inhalt
    • eJournals
      • Zeitschrift für Corporate Governance Ausgabe 03 2008 - Ausgabe 03/2008
    • eBooks
    • Rechtsprechung
    • Arbeitshilfen
  • Service
    • Infodienst
    • Kontakt
    • Stellenmarkt
    • Veranstaltungen
    • Literaturhinweise
    • Links
  • Bestellen
  • Über
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
    • Benutzerhinweise
  • eJournals
  • eBooks
  • Rechtsprechung
  • Arbeitshilfen
  • Zeitschrift für Corporate Governance Ausgabe 03 2008 - Ausgabe 03/2008
Dokument Der Prüfungsausschuss nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)

Am häufigsten gesucht

Banken Arbeitskreis interne Rahmen Deutschland Management Berichterstattung Controlling Analyse Anforderungen Praxis Corporate Kreditinstituten deutsches Institut
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

COMPLIANCEdigital

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Der Prüfungsausschuss nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
Weiter steigende Anforderungen an den Aufsichtsrat

  • Prof. Dr. Anja Hucke

Die Verpflichtung von Kapitalgesellschaften, einen Prüfungsausschuss mit umfangreichen Überwachungsaufgaben einzurichten, dient der weiteren Verbesserung der Corporate Governance in (Groß-)Unternehmen, um das Vertrauen der Anleger und Kapitalmärkte nach zahlreichen Unternehmenskrisen zurückzugewinnen. Zwar entsteht mit den nach dem BilMoG vorgesehenen Neuerungen kein Prüfungsausschuss amerikanischer Prägung, weil im deutschen dualistischen System Leitungs- und Überwachungsorgan aufgrund gesetzlicher Vorgabe organisatorisch getrennt sind, so dass die Forderung nach einem besonderen, unabhängigen Überwachungsgremium nicht erfüllt werden muss. Jedoch misst auch der europäische Gesetzgeber einem Prüfungsausschuss große Bedeutung für eine wirkungsvolle, fachlich kompetente Überwachung der Geschäftsleitung durch den Aufsichtsrat sowie die Qualität und Unabhängigkeit der Abschlussprüfung bei. Mit dem BilMoG steigen die Anforderungen an den Aufsichtsrat weiter an.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2008.03.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7792
Ausgabe / Jahr: 3 / 2008
Veröffentlicht: 2008-06-06

Seiten 122 - 127


Ihr Zugang zur Datenbank "COMPLIANCEdigital"

  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "COMPLIANCEdigital" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "COMPLIANCEdigital" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.

Dieses Dokument einzeln kaufen

  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 6 Seiten
€ 14,55*
* inkl. gesetzlicher MwSt.
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Zeitschrift für Corporate Governance        Consultingbay        Zeitschrift Interne Revision        Risk, Fraud & Compliance

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück