Die Verpflichtung von Kapitalgesellschaften, einen Prüfungsausschuss mit umfangreichen Überwachungsaufgaben einzurichten, dient der weiteren Verbesserung der Corporate Governance in (Groß-)Unternehmen, um das Vertrauen der Anleger und Kapitalmärkte nach zahlreichen Unternehmenskrisen zurückzugewinnen. Zwar entsteht mit den nach dem BilMoG vorgesehenen Neuerungen kein Prüfungsausschuss amerikanischer Prägung, weil im deutschen dualistischen System Leitungs- und Überwachungsorgan aufgrund gesetzlicher Vorgabe organisatorisch getrennt sind, so dass die Forderung nach einem besonderen, unabhängigen Überwachungsgremium nicht erfüllt werden muss. Jedoch misst auch der europäische Gesetzgeber einem Prüfungsausschuss große Bedeutung für eine wirkungsvolle, fachlich kompetente Überwachung der Geschäftsleitung durch den Aufsichtsrat sowie die Qualität und Unabhängigkeit der Abschlussprüfung bei. Mit dem BilMoG steigen die Anforderungen an den Aufsichtsrat weiter an.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2008.03.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-06-06 |
Seiten 122 - 127
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