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Dokument Der irrlichternde 5. Strafsenat – Kein heimlicher Zugriff auf Alt-Emails nach § 100a StPO, zugleich eine Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 14.10.2020 – 5 StR 229/19
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Der irrlichternde 5. Strafsenat – Kein heimlicher Zugriff auf Alt-Emails nach § 100a StPO, zugleich eine Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 14.10.2020 – 5 StR 229/19

  • Rechtsanwalt Dr. Mayeul Hiéramente

Die Kommunikation per E-Mail ist weder aus dem Berufs- noch dem Privatleben wegzudenken. Aufgrund der einfachen und ubiquitären Nutzung schlummert in E-Mail-Postfächern eine Masse an Informationen, die tiefgreifende Einblicke in die wirtschaftlichen Verhältnisse von Unternehmen und das Privatleben der jeweiligen Nutzer erlaubt. Dabei ist es keine Seltenheit, dass sich über ein E-Mail-Postfach die Kommunikation des Nutzers über Jahre oder gar Jahrzehnte zurückverfolgen und analysieren lässt. Die Nutzung von E-Mails ist darüber hinaus auch deshalb sensibel, weil sich der Bürger hierfür der Hilfe Dritter bedienen muss. So ist der Bürger für die Nutzung eines E-Mail-Postfachs regelmäßig auf die Mitwirkung eines externen Providers angewiesen, bei dem auch Kopien der erhaltenen und versandten E-Mails gespeichert werden. Eine rein lokale Speicherung von E-Mails ist heutzutage eher die Seltenheit. Dies wirft die strafprozessuale Frage auf, unter welchen Bedingungen Strafverfolgungsbehörden auf beim Provider gespeicherte E-Mails zugreifen dürfen und ob derartige Zugriffe offen zu erfolgen haben oder ob ggfs. auch ein heimlicher Zugriff gestattet ist.

Lizenz: Open Access CC BY-NC-ND 4.0
ISSN: 2193-9950
Ausgabe / Jahr: 1 / 2021
Veröffentlicht: 2021-03-11

Frei verfügbaren Artikel vollständig als PDF downloaden (Open Access)

Der irrlichternde 5. Strafsenat – Kein heimlicher Zugriff auf Alt-Emails nach § 100a StPO, zugleich eine Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 14.10.2020 – 5 StR 229/19 5 Seiten, 137.88 KByte
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