Das deutsche Steuerrecht wird geleitet von dem Gedanken der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Diesem zufolge soll die Steuerlast auf die einzelnen Steuerpflichtigen entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verteilt werden. Als potentielle Leistungsfähigkeitsindikatoren kommen dabei die Größen „Einkommen“, „Vermögen“ und „Konsum“ in Betracht, die allesamt – in mehr oder weniger veränderter Form – auch Gegenstand der Besteuerung in Deutschland sind. Das zu untersuchende Maßgeblichkeitsprinzip findet seinerseits nur Anwendung für einen bestimmten Teilbereich der Einkommensermittlung, weshalb im Folgenden der Fokus auf der Besteuerung des Einkommens liegt und auf eine nähere Untersuchung der übrigen Leistungsfähigkeitsindikatoren verzichtet wird.
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