Von Dr. Adrian Böllingen, Verlag Dr. Kovac, Hamburg 2011, 265 S., 85,00 Euro.
Das Berufsrecht für Wirtschaftsprüfer wurde seit dem In-Kraft-Treten der WPO durch sieben Ergänzungsgesetze stetig verschärft. Die 7. WPO-Novelle aus dem Jahre 2007 erweiterte die Ermittlungsbefugnisse der WPK erheblich. Außerdem erhielt die WPK das Recht, Geldstrafen von bis zu 50 Tu zu verhängen. Eine Kölner Dissertation mit dem Titel „Das Rügeverfahren der Wirtschaftsprüfer“ untersucht jetzt praxisbezogen erstmals die Vereinbarkeit des Berufsaufsichtsverfahrens mit höherrangigem Verfassungsrecht.
Der Rechtsanwalt Adrian Böllingen analysiert darin ausführlich (auf knapp 100 von etwa 220 S.) die Berufsaufsicht für Wirtschaftsprüfer, die sich von der Aufsicht bei Rechtsanwälten deutlich unterscheidet. Besonders interessant wird die Arbeit ab S. 116. Von da an beschäftigt sich der Autor mit der durch die 7. WPO-Novelle neu geregelten Vorlagepflicht von Unterlagen im Aufsichtsverfahren, anschließend mit der Betretungs- und Nachschaubefugnis der WPK und ab S. 190 mit der verfassungsrechtlich problematischen Konzentration von deren Ermittlungsund Sanktionsbefugnissen. Der Vorschlag, mit dem der Verfasser das neue, als verwaltungsrechtliche Nachschaubefugnis ausgestaltete Betretungsrecht der WPK zu „retten“ versucht, dürfte richtungsweisend sein: Um die Nachschaubefugnis deutlicher vom strafrechtlichen Ermittlungsverfahren abzugrenzen, schlägt er vor, das Verfahren zur Auswahl der von der WPK zu überprüfenden Stichproben konkret gesetzlich zu regeln. Nur schwerlich zu rechtfertigen sei dagegen die Befugnis der WPK, nicht nur belehrende Rügen zur Verbesserung der künftigen Prüfungsqualität auszusprechen, sondern auch Bußgelder von bis zu 50 Tu zu verhängen.
Bislang gibt es zum Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer nur den Kommentar der WPK. Die WPK beschreibt darin ihre Aufsichtsrechte, hinterfragt sie jedoch nicht kritisch. Hier leistet der Autor wichtige Pionierarbeit. Vielleicht nehmen die Gerichte die vorliegende Ausarbeitung zum Anlass, das Berufsaufsichtsverfahren der Wirtschaftsprüfer auf seine Verfassungsmäßigkeit hin zu untersuchen.
Rezensent: RA Dr. Philipp Fölsing, Hamburg
Quelle: ZCG Zeitschrift für Corporate Governance, Heft 3/2012
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