Der Verantwortungsbegriff hat in den letzten Jahren eine bemerkenswerte Konjunktur erfahren. Er ist heutzutage in nahezu allen Bereichen des menschlichen Handelns präsent und hat sich „zu einem neuen Grundwort unserer Sprache“ (Körtner 2001, S. 101) entwickelt. Die Allgegenwärtigkeit des Verantwortungsbegriffs überrascht dabei insofern, als dass es sich hierbei um einen verhältnismäßig jungen normativen Begriff handelt. Während sich der Begriff der Verantwortung bis ins 15. Jahrhundert zurückverfolgen lässt, kann seine Verwendung im Sinne einer normativen Kategorie auf eine weniger als hundertjährige Historie zurückblicken.177 In Anbetracht der jungen Geschichte des normativen Verantwortungsbegriffs ist diesem eine beeindruckende Entwicklung zu bescheinigen.
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