Das österreichische Enforcement‐Verfahren vereint, vergleichbar zum deutschen Enforcement‐Verfahren, staatliche und privatrechtliche Elemente auf zwei Stufen. Die OePR ist als privatrechtlich ausgestaltete Institution auf der ersten Stufe tätig, der auf zweiter Stufe mit der FMA eine hoheitliche Institution folgt.133 Ähnlich wie beim deutschen Enforcement‐Verfahren, lässt sich eine trennscharfe Abgrenzung zwischen den beiden Stufen nicht erkennen. Auf Grund fehlender praktischer Erfahrungen mit dem Verfahren bleibt derzeit abzuwarten, wie dieses durch die Beteiligten tatsächlich gelebt wird und in welchem Verhältnis privates Selbstregulierungspotential und staatliche Kapitalmarktkontrolle zueinander finden werden.
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