In Deutschland finden immer mehr Impfungen gegen das Coronavirus statt. Erwartet wird, dass in wenigen Monaten bereits einem Großteil der Bevölkerung eine Impfmöglichkeit offensteht, nachdem die bevorzugten Risikogruppen bereits geimpft wurden. Die bestehende Impfmöglichkeit gegen das Virus löst in der Öffentlichkeit zusehends eine Diskussion aus, ob geimpfte Personen besondere Vorzugsrechte erhalten, wie zum Beispiel erleichterten Zutritt zu Restaurants oder Kulturveranstaltungen. In diesem Zusammenhang wächst auch die Frage, ob der Arbeitgeber von seinen Miterarbeitenden verlangen kann, sich zum Schutz der Allgemeinheit und der Kolleginnen und Kollegen gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Eine gesetzliche Impflicht besteht bislang in Deutschland nicht. Die Bundesregierung hat zuletzt mehrfach betont, sie wolle auch keine Impfpflicht einführen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2021.03.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-05-25 |
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