Mit dem im Juli 2015 in Kraft getretenen Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG) kommt der Gesetzgeber den europäischen Vorgaben zur weiteren Harmonisierung der Rechnungslegung in Europa und einem weiteren Bürokratieabbau (für kleine Kapitalgesellschaften) nach, die überwiegend ab dem Geschäftsjahr 2016 gelten sollen. Neben diesen explizit genannten Reformzielen sind jedoch einige Änderungen im HGB vorgenommen worden, die die Unternehmen und die diese überwachenden Personen insbesondere in der Umstellungsphase vor große Herausforderungen stellen werden. Die Kenntnis der Rechtsänderungen und deren Wirkungen sind deshalb unabdingbar.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2015.05.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-10-05 |
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