Fehlgeschlagene Immobilienfinanzierungen, insbesondere aus den 1990iger Jahren, waren in Deutschland oft Gegenstand strafrechtlicher Auseinandersetzungen. Die Rechtsprechung hat in einer Vielzahl von Gerichtsverfahren bereits auf Grundlage des bis 2008 geltenden Rechts eine Systematik für die Behandlung dieser Fälle entwickelt. Weitere verbraucherschützende Regelungen (u.a. Hinweis- und Unterrichtspflichten des finanzierenden Kreditinstituts) wurden durch den Bundesgesetzgeber im Rahmen des Risikobegrenzungsgesetzes definiert.
Seit 2008 sind deutschlandweit keine neuen Beschwerden wegen fehlgeschlagener Immobilienfinanzierungen in nennenswertem Umfang bekannt geworden. Dennoch wird in den Medien immer wieder über einzelne Fälle von finanzierten "Schrottimmobilien" berichtet, bei denen die Käufer in den finanziellen Ruin getrieben worden sind. Der Begriff „Schrottimmobilie“ bezeichnet umgangssprachlich eine Immobilie, die sich in mangelhaftem bzw. minderwertigem Zustand befindet und dem Erwerber unter Vorspiegelung falscher Tatsachen auf betrügerische Weise deutlich über Wert verkauft wurde. Inwieweit künftig durch die neuen rechtlichen Vorgaben für die Finanzierung von Wohnimmobilien (seit 21. 03. 2016 in Kraft getretene Wohnimmobilienkreditrichtlinie) die Verbraucher vor unseriösen Immobilienfinanzierungen geschützt werden, bleibt abzuwarten.
Unter dem Begriff „dolose“ (arglistige, vorsätzliche) Handlungen werden allgemein wirtschaftskriminelle Handlungen wie Bilanzmanipulationen, Untreue, Unterschlagungen und alle anderen zum Schaden des Unternehmens vorsätzlich durchgeführten Handlungen verstanden.
Die Aufdeckung solcher dolosen Handlungen sollte regelmäßig im Fokus von Krediteinzelfall- sowie Systemprüfungen der Internen Revision sein. Der Ansatz der Systemprüfung eignet sich insbesondere, um die vom Kreditinstitut vorgehaltenen Prozesse bzgl. der Prävention im Hinblick auf betrügerische Immobilienfinanzierungen zu prüfen und zu beurteilen. Der folgende Beitrag enthält daher eine Vielzahl von Hinweisen und Prüfungshilfen, die im Rahmen des praktischen Prüfungseinsatzes berücksichtigt werden können.
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