1. Einführung Einer der Aspekte im Rahmen der Unternehmensnachfolgeplanung, die häufig nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt werden, ist die dadurch entstehende Problematik, dass der zugrundeliegende Sachverhalt Auslandsberührung aufweist. „Auslandsberührung“ in diesem Sinne meint diejenigen Sachverhalte, in denen neben den üblichen sonstigen Problemen der Nachfolgeberatung in rechtlicher wie steuerlicher Hinsicht auch ein internationaler Bezug gegeben ist, z. B. aufgrund der Staatsangehörigkeit des Unternehmers oder seiner potentiellen Nachfolger, seines Wohnsitzes oder einer Betriebsstätte im Ausland oder auch nur der Belegenheit von Vermögenswerten im Ausland.
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