In bestimmten Branchen (z. B. Automobilindustrie, Maschinen- und Anlagenbau) kann es aus strategischen Gründen (z. B. Exklusivteile) oder aufgrund der finanziellen Lage des Lieferanten sinnvoll sein, das Eigentum an Lieferantenwerkzeugen ganz oder teilweise zu erwerben. Diese Lieferantenwerkzeuge werden exklusiv zur Produktion von Teilen gemäß den Spezifikationen des Auftraggebers hergestellt und verwendet.
In diesem Fall ist es sowohl für eine ordnungsgemäße Geschäfts- und Buchführung als auch zur Sicherstellung der Lieferfähigkeit essenziell, dass die dazu gehörenden Prozesse eindeutig definiert und dokumentiert sind. Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten (AKV) aller Prozessbeteiligten sind eindeutig zu beschreiben. Das gilt sowohl für die internen Prozesse des Herstellers, der die Werkzeuge erwirbt und somit in seine Bücher aufnimmt als auch für den Lieferanten, der das Werkzeug nutzt. Es empfiehlt sich, hierzu eine Richtlinie oder Verfahrensanweisung zu erstellen, die sich sowohl mit den Vorgaben bezüglich vertraglicher Mindestanforderungen als auch mit den bilanziellen, steuerlichen und zollrechtlichen Bestimmungen auseinandersetzt.
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