Das Handelsbilanzrecht enthält zur Bilanzierung langfristiger Fertigungsaufträge sowie von Mehrkomponentengeschäften bisher keine detaillierten gesetzlichen Vorschriften. Da die unterschiedlichen Bilanzierungsproblematiken anhand der GoB – insbesondere ist hier das Realisationsprinzip zu berücksichtigen – nicht eindeutig gelöst werden können, haben sich im Schrifttum verschiedene Bilanzierungsweisen herausgebildet. Diese basieren zumeist auf speziellen Kriterien und Bilanzierungsregeln, welche dem handelsrechtlichen GoB-System entsprechen und zugleich die Besonderheiten der Geschäftstransaktionen widerspiegeln sollen. Trotz der inhaltlichen Unterschiedlichkeit zwischen langfristigen Fertigungsaufträgen und Mehrkomponentengeschäften ist in beiden Fällen insbesondere die Frage nach der Zulässigkeit einer Teilgewinnrealisierung, welche u. a. anhand des Realisationsprinzips zu beurteilen ist, relevant. Im Rahmen der vorliegenden Arbeit wird untersucht, in welchem Ausmaß die Vorgaben des IFRS 15 (Revenue from Contracts with Customers) im Falle von langfristigen Fertigungsaufträgen und Mehrkomponentengeschäften zu einer GoB-konformen Teilgewinnrealisierung im Handelsbilanzrecht beitragen können.
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