Mit Blick auf die derzeitige Praxis haben die Beteiligungsgesellschaften des Bundes im Rahmen der Vergabe von Aufträgen für Wirtschaftsprüferleistungen, insbesondere der Beauftragung des gesetzlichen Abschlussprüfers, die restriktiven Regulierungsmaßnahmen der kontrovers diskutierten EU-Prüferreform für Public Interest Entities (sog. „PIE“) zu beachten. Im Fokus dieser – bisher im Schrifttum noch nicht vorzufindenden – Auffassung steht dabei vor allem die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und die Vereinbarkeit von Prüfungs- und Nichtprüfungsleistungen, die nach der Finalisierung der Abschlussprüferregulierung der EU durch Parlament und Ministerrat als Mitgliedstaatenwahlrechte bei Steuerberatungs- und Bewertungsleistungen gewisse Mindestvoraussetzungen implementiert. Diese Voraussetzungen werden nachfolgend vorgestellt und entsprechende Empfehlungen zur Umsetzung gegeben. Darüber hinaus kommt auch auf der Grundlage des Public Corporate Governance Kodex des Bundes (PCGK) der Sicherstellung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers durch die Ausweitung von Zustimmungsvorbehalten des Aufsichtsrats bei Nichtprüfungsleistungen zur Verbesserung der Corporate Governance eine wichtige Funktion zu. Hierauf wird mit Blick auf die Abschlussprüferregulierung der EU gesondert eingegangen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2014.04.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-07-31 |
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