Art. 88 DSGVO überlässt den Mitgliedstaaten die Regelung der Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext. In Österreich gibt es kein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz. Der Arbeitnehmerdatenschutz ist traditionell im Rahmen des kollektivrechtlichen Schutzes durch Betriebsvereinbarungen angesiedelt. Diese Tradition wird auch mit dem neuen Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 fortgeschrieben. Die individualrechtliche Zulässigkeit der Datenverarbeitung ist allerdings immer mit zu bedenken. In diesem Artikel sollen die relevanten Bestimmungen zum Arbeitnehmerdatenschutz in Österreich näher dargestellt werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2018.02.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-02-28 |
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