Mit der Veröffentlichung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk 6.0) im Oktober 2017 rückt unter anderem das Thema Risikokultur in den aufsichtsrechtlichen Fokus. Eine angemessene Risikokultur ist ab Oktober 2018 als Teil der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation anzusehen und im Institut zu verankern. Banken- und Finanzdienstleistungsinstitute, insbesondere deren Revisionsabteilungen, stehen vor der Herausforderung, die Angemessenheit der Risikokultur zu bewerten und zu prüfen. Der vorliegende Artikel beschreibt die aufsichtlichen Anforderungen an eine Risikokultur in Abhängigkeit von Größe und Komplexität der Institute. Hierzu wird ein fragen- oder interviewbasierter Prüfungsansatz vorgestellt, der die Einführung einer adäquaten Risikokultur im Institut überprüft. Auf Basis nationaler und internationaler Indizien wird zudem ein Modell vorgestellt, welches die Umsetzung der Risikokultur im Zeitablauf quantifizieren kann und welches auch für die Revision anwendbar ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2018.05.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7814 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-09-25 |
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