COMPLIANCEdigital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Home
    • Nachrichten
    • Top Themen
    • Rechtsprechung
    • Neu auf
  • Inhalt
    • eJournals
    • eBooks
      • WpPG
    • Rechtsprechung
    • Arbeitshilfen
  • Service
    • Infodienst
    • Kontakt
    • Stellenmarkt
    • Veranstaltungen
    • Literaturhinweise
    • Links
  • Bestellen
  • Über
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
    • Benutzerhinweise
  • eJournals
  • eBooks
  • Rechtsprechung
  • Arbeitshilfen
  • WpPG
Dokument Anh. VII EU-ProspV Mindestangaben für das Registrierungsformular für durch Vermögenswerte unterlegte Wertpapiere („asset backed securities“/ABS) (Schema)

Am häufigsten gesucht

Grundlagen Risikomanagement Governance Ifrs deutsches deutschen Praxis Rechnungslegung Controlling Deutschland Institut Bedeutung Anforderungen Fraud PS 980
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

COMPLIANCEdigital

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Anh. VII EU-ProspV Mindestangaben für das Registrierungsformular für durch Vermögenswerte unterlegte Wertpapiere („asset backed securities“/ABS) (Schema)

  • Jens H. Pegel

Diesem Punkt kommt bei asset backed securities besondere Bedeutung zu, weil die die Verbriefung der Vermögensgegenstände vorantreibende Bank oder Gesellschaft (der „Originator“ der Vermögensgegenstände) nicht mit dem Emittenten identisch sein muss und in der Regel auch nicht sein wird. Wie bei anderen Produkten ebenfalls übernimmt der Emittent der Wertpapiere weitestgehenst die Verantwortung für den Prospektinhalt. Die Schuldner der Vermögensgegenstände, auf die sich die jeweiligen Wertpapiere beziehen, sind nicht an der Erstellung des Prospektes beteiligt und haben in den meisten Fällen keine Kenntnis von der Verbriefung der auf sie bezogenen Vermögensgegenstände. Selbst in den asset backed securities Strukturen, in denen auf nur wenige Vermögensgegenstände bzw. auf einen Originator und wenige Schuldner der verbrieften Vermögensgegenstände Bezug genommen wird, ist deren Beteiligung und Verantwortungsübernahme meistens nicht möglich oder vorgesehen. Es ist wesentliches Element einer derartigen Transaktion, allein die mit dem Vermögensgegenstand verbundenen Risiken auf die Investoren zu übertragen.

Seiten 559 - 592

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://compliancedigital.de/978-3-503-15606-1_5978

Ihr Zugang zur Datenbank "COMPLIANCEdigital"

  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "COMPLIANCEdigital" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "COMPLIANCEdigital" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.

Dieses Dokument einzeln kaufen

  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 34 Seiten
€ 16,75*
* inkl. gesetzlicher MwSt.
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Zeitschrift für Corporate Governance        Consultingbay        Zeitschrift Interne Revision        Risk, Fraud & Compliance

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück