Die §§ 77a ff. wurden mit dem DigiNetzG umfassend reformiert und neu gestaltet. In ihrer Neufassung setzen die §§ 77a ff. die europäische Kostensenkungs-RL um, nach welcher der Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation und die sektorübergreifende Koordinierung erleichtert werden sollen. Die Richtlinie, welche unionsweit Mindestrechte und -pflichten bezüglich des Netzausbaus und der Koordinierung festlegt, ergänzt die bereits durch die „Better Regulation“-RL eingeführten Koordinierungs-, Mitnutzungs- und Informationsrechte und dient dazu, die Voraussetzungen für eine europäische Gigabit-Gesellschaft zu schaffen, in der Netze mit hoher Kapazität genutzt werden können. Hierzu sollen bereits bestehende physische Infrastrukturen verstärkt gemeinsam genutzt, sowie der Ausbau neuer physischer Infrastrukturen effizienter ausgestaltet werden, um durch eine Kostensenkung Anreize für Investitionen in den Ausbau zu setzen.
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