Die Gründung einer GmbH kann aus verschiedenen Gründen eine Haftung des Gesellschafters und des Geschäftsführers auslösen. 1
Im Verlauf der Gründung einer GmbH sind mehrere Phasen zu unterscheiden, die unterschiedliche Haftungssituationen zur Folge haben. Es ist zwischen der Vorgründungsgesellschaft, der Gründungsgesellschaft oder Vor-GmbH und der im Handelsregister eingetragenen GmbH zu unterscheiden.
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