Am 1. Januar 2002 ist das Artikelgesetz zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen in Kraft getreten. Art. 1 dieses Gesetzes ist das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG), mit dem erstmalig in Deutschland ein einheitlicher Rechtsrahmen für Übernahmen von börsennotierten Aktiengesellschaften oder Kommanditgesellschaften auf Aktien im Wege eines öffentlichen Angebots geschaffen wurde. Der Anwendungsbereich des Gesetzes geht aber darüber hinaus: Erfasst wird jedes öffentliche Angebot, das auf den Erwerb von Wertpapieren gerichtet ist, ohne dass es darauf ankommt, ob damit eine Kontrolle der Zielgesellschaft angestrebt wird oder wie hoch die angestrebte Beteiligung ist.
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